Wie richtet man beim Gateway SSL/HTTPS ein?
Stand 16.02.2026
Um SSL sind mehrere Schritte erforderlich. Grundvoraussetzung ist ein gültiges Zertifikat. Da das Zertifikat ein selbst signiertes ist, muss im Zertifikat CN und SAN (alternativer Name) enthalten sein. Aktuelle Windows-Sicherheit erfordert sogar das Hinzufügen der IP-Adresse. Die Namen, die bei SAN eingetragen sind, können verwendet werden (und nur diese) - Wildcards sind möglich. Anderenfalls kommt eine Windows-Sicherheitsmeldung und die Vorschau im Client ist schlimmstenfalls nicht verfügbar oder verlangt ein Login.
Daher sollte zuerst das Zertifikat geprüft werden, bevor es eingerichtet wird.
Diese Formate unterstützen wir: Welche Zertifikats-Formate werden vom Gateway unterstützt?
Vollumfängliche Dokumentation:
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (TLS/SSL)
Grundsätzlich:
Ab 8.00 kann SSL aktiviert werden, siehe KB-144/14.
Ab 8.50 kann man bereits bei der Installation des Gateways auswählen, ob man SSL bzw. HTTPS haben möchte oder nicht. Ansonsten nach KB-160/15 vorgehen = dieser Artikel.
Es kann auch nachträglich SSL eingerichtet werden.
ab enaio 11.10 kann wahlweise cacert-Datei oder Windows-Zertifikatsspeicher eingestellt werden.
Wichtig:
Aufgrund erhöhter Sicherheitsrichtlinien muss das Zertifikat in den Java-Zertifikatsspeicher (=cacert-Dateien)! Ab enaio 11.10 kann alternativ Windows-Zertifikatsspeicher verwendet werden.
Dies bitte beim Gateway und beim Servicemanager (mit Webclient und DMS-Service) und ggfls. auch Appconnector (dies ist von den verwendeten Schnittstellen abhängig) ausführen. Anderenfalls werden die REST-Aufrufe geblockt, auch wenn nur das Gateway auf SSL gestellt ist.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Das Zertifikat sollte vom Kunden erstellt werden. Für die Erstellung sind normalerweise mehr Rechte erforderlich, als unser Dienstbenutzer oder Supportbenutzer besitzt. Zudem ist das ROOT-Zertifikat bereits vorhanden, so dass man nur da Client-Zertifikat vertrauenswürdig machen muss. Wir liefern ein Beispiel-Zertifikat aus, das beim Kunden nicht aktiviert werden sollte, da es keine Domain-Kennung enthält.
Bitte auch daran denken, dass bei HTTPS der FQDN-Name (lt. Zertifikat und Proxy-Einstellungen) verwendet werden sollte, sonst ist das Zertifikat nicht gültig!!
Erlaubte Einträge stehen im Zertifikat bei “SubjectAlternativeName”. Für aktuelle Windows-Sicherheit sollte sogar die IP-Adresse hinzugefügt werden.
Verwandte Artikel