Beim Beenden des Documentviewer-Dienstes kommt eine Windows-Timeout-Meldung
Was tun, wenn beim Beenden des Documentviewer-Dienstes eine Windows-Timeout-Meldung kommt und woran liegt das?
Kurzform: Die Einstellung des Tomcat-Dienstes muss auf Java gestellt werden. Siehe auch KB-Eintrag KB-097/13. Wichtige Voraussetzung: Es muss ein vollständiges Java installiert sein. Anderenfalls startet der Dienst nicht mehr.
Ursache:
Der Documentviewer ist ein Service/Container innerhalb einer Tomcat-Anwendung (im Webapps-Verzeichnis).
Windows reagiert standardmäßig immer auf den Tomcat, nicht auf die darunter liegenden Anwendungen.
Es kann aber vorkommen, dass der Service/Container nicht innerhalb des Windows-Timeouts beendet werden kann. Gerade der Documentviewer hat eine Vielzahl an parallel Jobs und Routen, die alle geschlossen werden müssen.
So kann man es ändern:
enaio kleiner 8.50:
Java-SDK installieren oder OpenJDK. Bitte beachten, die Java-Version muss zum enaio Documentviewer passen. Am besten bei den Systemvoraussetzungen der jeweiligen enaio Version nachsehen.
Ab enaio 8.50 ist es nicht mehr nötig.Dann die Anwendung osdocumentviewerw.exe aus dem Tomcat\bin-Verzeichnis aufrufen:
Nun auf die Seite „Shutdown“ wechseln und bei Mode von "JVM" (= Tomcat) auf "JAVA" stellen:
Ab sofort wartet Windows nicht mehr auf den Tomcat, sondern auf die zugehörigen Java-Anwendungen.
Fehlersuche:
Sollte der Documentviewer nach der Anpassung nicht mehr starten, stimmt etwas mit der Java-Version nicht, z. Bsp. Kompatibilität oder Bittigkeit.
Bei der documentviewerw.exe im Tab “Java” prüfen, welches Java verwendet wird:
default aktiviert bedeutet, es wird die Systemvariable “JAVA_HOME“ ausgewertet.
Besser deaktivieren und den Pfad zum korrekten Java auswählen. Beispiel:Wenn die Version nicht passt oder die Bittigkeit, dann JAVA SDK installieren oder OpenJDK passend zur enaio Documentviewer-Version. Das Verzeichnis in der documentviewerw.exe anpassen.
Notfalls den Mode wieder auf "JVM" stellen.
Das Problem kann auch bei anderen Services auftreten. Hier gilt das gleiche Verfahren.
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